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RG, 15.10.1902 - Rep. V. 170/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Liegt eine Verschlechterung des Grundstücks im Sinne des § 1133 B.G.B. oder nur die Besorgnis einer solchen Verschlechterung im Sinne des § 1134 B.G.B. vor, wenn der Eigentümer es unterläßt, die abgelaufene Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr zu erneuern?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verschlechterung des Pfandgrundstücks. Feuerversicherung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 52, 295
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88
Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei …
Zu den erforderlichen Vorkehrungen gehört bei einem bebauten Grundstück eine Feuerversicherung für die Gebäude, wenn bei einer Vernichtung der Gebäude durch Brand der Grundstückswert nicht mehr ausreicht, die Grundschuld vollständig zu decken (RGZ 52, 295, 296 ff.;… Staudinger/Scherübl, BGB 12. Aufl. § 1133 Rdnr. 7 u. § 1134 Rdnr. 10;… Soergel/Baur, BGB 11. Aufl. § 1127 Rdnr. 2 u. § 1134 Rdnr. 5;… MünchKomm/Eickmann 2. Aufl. § 1134 Rdnr. 10;… BGB-RGRK/Mattern 12. Aufl. § 1134 Rdnr. 4;… Erman/Räfle, BGB 7. Aufl. § 1134 Rdnr. 2; Palandt/Bassenge, BGB § 1134 Anm. 2;… Westermann, Sachenrecht 5. Aufl. § 100 I; Wolff/Raiser, Sachenrecht 10. Bearbeitung § 138 II 2 Fußn. 13).